„Die Kriterien für die Wiederholung einer Klassenstufe unterscheiden sich von Land zu Land weitreichend. In etwa der Hälfte der Länder und subnationalen Einheiten mit verfügbaren Informationen wird die schulische Gesamtleistung am häufigsten als Kriterium für die Wiederholungsentscheidung herangezogen. Etwa ein Drittel dieser Länder schreibt zudem als Voraussetzung für eine Versetzung vor, dass die Schülerinnen und Schüler in ausreichendem Maße an einer Mindestzahl von Kursen teilgenommen haben. Verhaltensprobleme können bei der Wiederholung einer Klassenstufe ebenfalls eine Rolle spielen, wie etwa in Belgien (fläm.), Costa Rica, Indonesien, Italien und Rumänien. So ist es beispielsweise in Rumänien gesetzlich vorgeschrieben, dass Schülerinnen und Schüler, die wegen ihres Verhaltens eine unbefriedigende Endnote erhalten, nicht in die nächste Klassenstufe versetzt werden, auch wenn sie alle anderen Fächer bestehen.“
OECD (Hrsg.), Bildung auf einen Blick 2024 (2024), S. 190.